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Unfallprotokoll

 

Auf den Schweizer Strassen kommt es alle acht Minuten zu einem Unfall. Viele Beteiligte sind auf der Unfallstelle überfordert. Das kann kostspielige Folgen haben.

Als Erwin Stettler aus Utzentorf BE beim Einkaufszentrum rückwärts aus dem Parkplatz fuhr, knallte es dumpf. Ein Opel Corsa hatte ihn gerammt – in verbotener Richtung aus der angrenzenden Einbahnstrasse kommend. Stettler rief die Polizei. Sie empfahl den beiden Beteiligten, dass jeder den Schaden am eigenen Auto übernehmen soll. Sie gingen per Handschlag darauf ein. Stettler war einverstanden, weil sein Opel Meriva kaum beschädigt war. Doch drei Monate später forderte die Versicherung des Corsa-Fahrers, Stettler müsse die Hälfte des Schadens am Corsa übernehmen. Jetzt bereut der pensionierte Maschinenmechaniker, nichts Schriftliches in der Hand zu haben. Er weigert sich, der Forderung nachzugeben – aus gutem Grund. Die Versicherung dürfte mangels schriftlicher Unterlagen oder Zeugen leer ausgehen.

Name von Zeugen unbedingt notieren! Auch eine 30-jährige Baslerin machte schlechte Erfahrungen. Ein Lastwagen parkierte links vor der Ausfahrt eines Innenhofes. Als die junge Frau rechts an ihm vorbei auf die Hauptstrasse einbiegen wollte, fuhr der Lastwagen los und prallte in die Fahrerseite des Peugeot 206. Die von Passanten herbeigerufenen Polizisten sahen die Schuld bei der PKW-Fahrerin: Sie habe sich nicht richtig in den Verkehr eingefügt. Sie notierten im Rapport, die Beteiligten seien sich über den Ablauf der Kollision einig. «Das stimmt gar nicht!», protestiert die Peugeot-Fahrerin im Nachhinein. Ein Zeuge habe damals ihre Schilderung bestätigt, dass der LKW parkiert hatte und unvermittelt losgefahren war. In der ersten Aufregung hatte sie aber vergessen, Name und Telefonnummer des Zeugen zu notieren. Jetzt hat sie ein Problem: Die Aufzeichnungen der Polizisten sprechen gegen sie – und Entlastungszeugen fehlen.

Hans Ruedi Schmid weiss aus langjähriger Erfahrung als K-Tipp-Rechtsberater: «Das richtige Verhalten nach einem Unfall ist für die Folgen entscheidend – nicht nur für die strafrechtlichen, sondern auch für die finanziellen.» Ohne schriftliche Aufzeichnungen, Spurensicherung oder Zeugen ist derjenige im Nachteil, der vom Schuldigen Schadenersatz will. Dabei wäre es gar nicht so kompliziert, auf der Unfallstelle keine Fehler zu machen. Bei Verletzten brauchts die Polizei

Dabei sind folgende Punkte wichtig:Bei Unfällen mit Sachschäden muss die Polizei nicht herbeigerufen werden. Ausnahmen: Es sind Verkehrssignale oder Leitplanken beschädigt, oder es besteht eine erhebliche Gefahr für die Umwelt. Bei Verletzungen ist die Polizei immer zu avisieren.

Bei Parkschäden hat der Unfallverursacher den Geschädigten sofort zu informieren. Es reicht nicht aus, einen Zettel zu hinterlassen. Kann der Geschädigte nicht ausfindig gemacht werden, muss die Polizei informiert werden. Sonst droht eine Busse.

Wird die Polizei gerufen, müssen die Beteiligten auf ihr Eintreffen warten. Der Unfallort darf nicht verändert werden.Ob mit oder ohne Polizei: Die beteiligten Lenker sollten das Europäische Unfallprotokoll ausfüllen (bei jeder Versicherung erhältlich) oder selbst ein Protokoll inklusive Skizze aufsetzen. Darin ist der genaue Unfallhergang festzuhalten. Dieses Protokoll sollte von den Lenkern unterzeichnet werden. Will der andere Unfallbeteiligte nicht unterschreiben, ist es besser, die Polizei herbeizurufen und die Adressen möglicher Zeugen zu notieren. Die Polizei schreibt dann einen Rapport und hält die Unfallspuren und Aussagen der Beteiligten und allfälliger Zeugen fest.Mündliche Abmachungen sind wertlos. Allfällige Eingeständnisse von Fehlern sollten im Protokoll vermerkt werden. Nach dem Unfall muss man die Haftpflichtversicherung informieren. Versichert sind auch die Auslagen zur Abwehr unberechtigter Ansprüche – also die Anwalts-, Gerichts- und Expertisekosten in einem allfälligen Prozess.

 

UnfallprotokollK-Tipp 18/2009 vom 27. Oktober 2009

 

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