top of page

Rechte bei einem Unfall/Schadenfall

 

 

Autoversicherungen sind komplex und die Unterschiede der einzelnen Gesellschaften gross. Wer dem billigsten Angebot nachrennt, kann böse Überraschungen erleben. Die Wahl der richtigen Versicherung ist deshalb sehr wichtig.

 

Haftpflicht:

Diese Versicherung ist obligatorisch. Die Haftpflichtversicherung deckt alle Schäden, welche Sie oder andere Lenker mit Ihrem Fahrzeug einem Dritten schuldhaft zufügen. Bei unfallfreie Fahrt gewähren alle Versicherer einen sogenannten Schadenfreiheitsrabatt. Die Systeme der Prämieneinstufungen sind unterschiedlich. Die Rückstufung im Schadenfall ist von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich.

 

Teilkasko:

Durch diese Versicherung sind insbesondere versichert: Diebstahl, Elementar (Hagel, Hochwasser), Feuer, Glasbruch, Kollision mit tieren und eventuell Marderschäden. Je nach Versicherung wird die Deckung mit oder ohne Selbstbehalt versichert. Der Deckungsbeitrag ergibt sich einzig aus den vertraglich vereinbarten Leistungen. Bei neuern Fahrzeugen ist die Teilkasko ein Muss.

 

Vollkasko:

Diese, oft Kollisionskasko genannte Versicherung, deckt zusätzlich zur Teilkasko auch selbstverschuldete Schäden am eigenen Fahrzeug. Die Höhe des Selbstbehaltes ist i.d.R. wählbar.

Immer mehr Versicherungsgesellschaften versuchen, Schadenfälle so günstig wie möglich abzuwickeln - mittels Schadensteuerung. Das Fahrzeug muss im Schadenfall in einem Betrieb repariert werden, mit dem der Versicherer einen Vertrag hat. Deshalb übernimmt der Versicherer im Rahmen der Schadenregulierung gern die gesamte Abwicklung. Als Köder erhält der Kunde einen Prämienrabatt, den Wegfall des Selbstbehaltes oder andere Anreize. Doch lohnen sich Rabatt und vermeintliche Entlastung bei der Schadensabwicklung?

 

Nachteile der Schadensteuerung:

Nicht sie, sondern der Versicherer ist Auftraggeber beim Reparaturbetrieb. Sie haben zur Reparatur wenig zu sagen. Umfang und Art der Reparatur bestimmt i.d.R. der Versicherer.

 

So fahren Sie sicher sicher:

Achten Sie bei der Wahl Ihrer Versicherung bei Schadenfällen auf die freie Wahl des Reparaturbetriebes. Rabatte, die mit Bedingungen wie Schadensteuerung verknüpft sind, lohnen sich kaum. Überprüfen Sie Ihre aktuelle Police auf freie Wahl. Ist Ihnen dies nicht zugesichert, helfen wir Ihnen gerne, diesen Nachteile zu beheben. Wenn Ihr Fahrzeug von einer Drittperson beschädigt wurde, ohne dass Sie ein Mitverschulden tragen, haben Sie auf jeden Fall Anrecht auf die freie Wahl des Reparaturbetriebes.

 

Freie Wahl des Abschleppunternehmens:

Wenn Ihr Fahrzeug nicht mehr fahrtüchtig ist, haben Sie i.d.R. das Recht auf freie Wahl eines Abschleppunternehmens. Einschränkungen bestehen auf Autobahnen, wo die Polizei den Transport organisieren kann.

 
bottom of page